Die Verordnung gegen Volksschädlinge (VgV) war eine NS-Verordnung vom 5. September 1939. Sie diente der Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen, die als "Volksschädlinge" diffamiert wurden.
Definition des Volksschädlings: Die VgV definierte den Begriff des "Volksschädlings" sehr weit gefasst. Er umfasste Personen, die "durch asoziales Verhalten" die "Gemeinschaft gefährden", sowie Personen, die gegen NS-Gesetze verstießen oder sich "der Arbeit entziehen".(https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Definition%20des%20Volksschädlings)
Sanktionen: Die VgV ermöglichte drakonische Strafen, darunter Zuchthaus, lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe. Häufig reichte der bloße Verdacht aus, um jemanden als "Volksschädling" zu verurteilen. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Sanktionen)
Anwendung: Die Verordnung wurde gegen zahlreiche Gruppen eingesetzt, darunter:
Bedeutung: Die VgV war ein zentrales Instrument der NS-Unrechtsjustiz. Sie trug maßgeblich zur Verfolgung, Entrechtung und Ermordung von unzähligen Menschen bei. Sie schuf die "legale" Grundlage für die Verfolgung von Minderheiten und Andersdenkenden. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Bedeutung)
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